Sachversicherung Rechtsschutz
Rechtsschutzversicherung - Warum?
Bei einer Rechtsschutzversicherung handelt es sich um eine Individual- Versicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreits versichert wird.
Je nach vertraglich vereinbarter Deckungssumme oder ohne Deckungsbegrenzung werden z. B.
- Gerichtskosten,
- Anwaltskosten,
- Kosten des gegnerischen Anwalts (im Falle des Unterliegens),
- Gutachterkosten,
- Sachverständigenkosten,
- Korrespondenzanwaltskosten,
- Zeugengelder,
- Strafkaution (im Ausland)
vom Versicherer übernommen. Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder.
Rechtsschutz-Versicherer bieten Schutz im Privatrecht, Verkehrsrecht, Berufsrecht und Mietrecht an. Diese Versicherungen können entweder einzeln abgeschlossen oder untereinander kombiniert werden. Beispielsweise ist ein Verkehrsrechtsschutz v.a. für Vielfahrer wichtig, denn schnell kann ein Unfall zu einem Rechtsstreit führen. Der Arbeitsrechtsschutz ist insbesondere für Arbeitnehmer interessant, da im Arbeitsrecht gilt, dass in der ersten Instanz jede Partei ihre Kosten selbst tragen muss – auch der Gewinner. Abgedeckt sind dabei z.B. Streitigkeiten um ausbleibende Gehaltszahlungen oder um Urlaubsansprüche.
Ohne Rechtsschutz sind die anfallenden Kosten z. T. beträchtlich. Wer den Rechtsstreit verliert und keine Rechtsschutzversicherung hat, bleibt auf den Gerichtskosten und den Gebühren für den eigenen sowie den gegnerischen Anwalt sitzen. Einen Rechtsschutzpolice hält einem zumindest finanziell den Rücken frei.
Als Voraussetzung für den Leistungsfall gilt dabei immer das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles, d.h. „ein tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten“. Vorbeugende Rechtsberatung ist daher nicht in der Versicherung eingeschlossen. Nicht versicherbar sind zudem alle Verfahren wegen vorsätzlicher Straftaten, etwa Beleidigung, Diebstahl oder Betrug sowie Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen. Außerdem besteht der Versicherungsschutz meist erst nach Ablauf einer Wartezeit von drei bis sechs Monaten ab Vertragsbeginn. Dies entfällt bei einem Wechsel der Versicherer.
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