Betriebsunterbrechung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung BU leistet einen Ausgleich für planwidrig entgangene Erträge infolge einer Störung der betrieblichen Prozesse. Der Versicherungsschutz soll sich nicht nur auf den Substanzwert des Unternehmens beschränken, sondern die Erlöskraft aus der betrieblichen Tätigkeit versichern.

Versicherte Gefahren

Ist eine BU abgeschlossen, dann werden Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl (und Vandalismus) sowie Sturm und Hagel entstehen durch den Versicherer ersetzt. Die BU kann um weitere Gefahren wie Elementarschäden und Extended-Coverage-Risiken (z. B. innere Unruhen, Rauch- und Überschalldruckwellen, böswillige Beschädigung etc.) ergänzt werden. Bei einer All-Risk-Deckung wird Versicherungsschutz gegen unbenannte Gefahren angeboten. Diese Versicherung ist allerdings nur mit hohen Selbstbeteiligungen abschließbar.

Ermittlung der Versicherungssumme bei kleiner BU (KBU)

Die KBU wird gemeinsam mit einer Geschäftsinhaltsversicherung abgeschlossen, nach der sich meist die Höhe der Versicherungssumme richtet. Sollte der zu erwartende Schaden aus einer Betriebsunterbrechung höher sein, empfiehlt sich die MBU.

Ermittlung der Versicherungssumme bei mittlerer BU (MBU)

Im Regelfall wird die Versicherungssumme mit folgender Formel berechnet:
Umsatzerlöse + betriebliche Erträge (netto)
/ Materialaufwendungen
+ Vorsorgebetrag
= Jahresversicherungssumme

Die Werte werden immer aus dem vorherigen Geschäftsjahr abgeleitet. Nicht alle Anbieter zahlen die Vorsorge zurück, weswegen eine möglichst genaue Prognose von Vorteil ist.

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